Gerne unterstütze ich Sie durch das Schreiben eines individuellen, stellen- und personenspezifischen Arbeitszeugnis-Texts. Meine Leistung beinhaltet immer auch telefonische Abstimmung und Beratung sowie nachträgliche Textänderungen nach Ihren Wünschen. Um ein Arbeitszeugnis schreiben zu lassen, können Sie zwischen folgenden Leistungspaketen wählen:

Beinhaltet das Schreiben eines individuellen Arbeitszeugnis-Texts auf Basis des Auftragsformulars Word-Auftragsformular zum Schreiben lassen eines Arbeitszeugnisses PDF-Auftragsformular zum Schreiben lassen eines Arbeitszeugnisses und/oder Ihrer Unterlagen (Zwischenzeugnisse, CV, firmeninterne Stellenbeschreibungen etc.) innerhalb von 4 Werktagen. Inklusive:

Bis zu 30 Minuten telefonische Beratung (Vorbesprechungen zur Auftragsklärung und/oder Nachbesprechungen zur nachträglichen Anpassung des Texts)

Bis zu dreimalige nachträgliche Textänderung bzw. nachträgliche Beantwortung von E-Mail-Anfragen zum Auftrag

Beinhaltet das Schreiben eines individuellen Arbeitszeugnis-Texts auf Basis des Auftragsformulars Word-Auftragsformular zum Schreiben lassen eines Arbeitszeugnisses PDF-Auftragsformular zum Schreiben lassen eines Arbeitszeugnisses und/oder Ihrer Unterlagen (Zwischenzeugnisse, CV, firmeninterne Stellenbeschreibungen etc.) nach Terminvereinbarung. Inklusive:

Bis zu 60 Minuten telefonische Beratung (Vorbesprechungen zur Auftragsklärung und/oder Nachbesprechungen zur nachträglichen Anpassung des Texts)

Nachträgliche Textänderungen bzw. nachträgliche Beantwortung von E-Mail-Anfragen zum Auftrag bis zur erfolgreichen Unterzeichnung des Zeugnisses

Telefontermine am Abend sowie samstags nach Vereinbarung

Prüfung und Kommentierung nachträglicher Textänderungen, die vom Arbeitgeber vorgenommen wurden, und Erarbeitung von Kompromissvorschlägen in Abstimmung mit Ihnen

Auf Wunsch: Integration schriftlicher Erläuterungen in die erste Textfassung (zur Gliederung des Texts und zur Benotung der einzelnen Abschnitte)

Gerne mache ich Ihnen auch ein indiviuelles Angebot gemäß Ihren Anforderungen und arbeite auf dieser Grundlage. Dieses Vorgehen eignet sich insbesonderw für Firmenkunden, die mehrere (bzw. immer wieder) Arbeitszeugnis-Texte benötigen, sowie für Privatkunden mit besonders einfachen oder besonders komplexen Aufträgen.

Grundsätzlich kalkuliere ich mit einem Stundensatz von 54,62 Euro + 10,38 Euro (19 % USt) = 65,00 Euro.

Zur Auftragserteilung können Sie das Auftragsformular Word-Auftragsformular zum Schreiben lassen eines Arbeitszeugnisses PDF-Auftragsformular zum Schreiben lassen eines Arbeitszeugnisses verwenden. Gerne können Sie mich auch vorher unter 0176 34 77 66 89 unverbindlich anrufen und Ihr Anliegen schildern.

Einen Eindruck von der Qualität meiner Arbeit vermittelt das Musterzeugnis Geschäftsführer/-in Musterzeugnis Geschäftsführer als PDF.

Ein Arbeitszeugnis extern schreiben lassen? Ist das sinnvoll?

Unternehmen verwenden oft Textbausteine aus Zeugnis-Software, weil sie nicht die Kapazitäten zum Schreiben individueller Zeugnisse haben und weil sie befürchten, Zeugnissprache falsch zu verwenden. Derartig halbautomatisch formulierte Zeugnisse haben aber einen großen Nachteil: Sie lassen die persönlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Arbeitserfolge eines Bewerbers nicht oder nur unzureichend erkennen.

Dabei spielen gerade Fakten zur Person und zur Arbeitsleistung bei der Personalauswahl eine wichtige Rolle, besonders bei Fach- und Führungskräften. Als Zeugnisleser will man zum Beispiel wissen, wie ein Marketingverantwortlicher konkret zum Ausbau des Geschäfts eines Start-ups beigetragen hat. Dass derjenige über eine "schnelle Auffassungsgabe" und "Organisationstalent" verfügt, ist nicht informativ genug.

Es kann sich also lohnen, Arbeitszeugnisse – insbesondere für Führungskräfte und Fachspezialisten – extern schreiben zu lassen. Denn nur ein in seinen Kernaussagen individuelles Arbeitszeugnis kann seine Aufgabe bestmöglich erfüllen: Unternehmen die Personalauswahl und Arbeitnehmern das berufliche Weiterkommen zu erleichtern.[1]

Worauf ich beim Schreiben von Arbeitszeugnissen Wert lege

Mein Ziel ist, jedes Arbeitszeugnis so zu schreiben, dass es als Auswahl- und als Werbeinstrument Unternehmen und Arbeitnehmern gleichermaßen nutzt. Um dies zu erreichen, arbeite ich nach folgenden vier Maximen:

1. Individuell beurteilen: Beim Schreiben beurteilender Aussagen achte ich darauf, dass diese zu den Aufgaben des Arbeitnehmers, zu seiner Position im Unternehmen und zu seiner Person passen.

2. Mit Fakten überzeugen: Leser des Zeugnisses sollen erkennen können, durch welche konkreten Eigenschaften, Kenntnisse und insbesondere Ergebnisse der Arbeitnehmer zum Erfolg des Unternehmens beigetragen hat. Daher lege ich beim Schreiben von Arbeitszeugnissen großen Wert auf eine faktenbasierte Formulierung.

3. Die rechtlichen Anforderungen erfüllen: Die Zeugnisschreibung ist durch Urteile von Arbeitsgerichten und darauf aufbauende Fachpublikationen geprägt. Selbstverständlich berücksichtige ich dies und formuliere Arbeitszeugnisse fachgerecht, sodass z.B. keine relevanten Elemente fehlen und keine negativ konnotierten Aussagen verwendet werden.

4. Authentisch bleiben: Auch wenn ein Arbeitnehmer ein Zeugnis von mir schreiben lässt, formuliere ich es aus Arbeitgeber-Perspektive und warnen den Kunden bei Bedarf vor unglaubwürdigem Eigenlob. Und abhängig von der Beziehung zwischen Zeugnisaussteller und Zeugnisempfänger verwende ich eher sachlich-nüchterne oder eher persönlich-wertschätzende Formulierungen.

Wie ich mit Textbausteinen und "Zeugnissprache" umgehe

Seit den 1980er-Jahren werden zum Schreiben von Arbeitszeugnissen zunehmend Textbausteine verwendet, die nach Schulnoten abgestuft sind. Durch diese Standardisierung wollte man ursprünglich eine systematischere und transparentere Zeugnissprache schaffen.[2] Dieses Reformvorhaben ließ sich aber nur teilweise umsetzen: Weil jede Zeugnisformulierung nur im Zusammenhang mit dem gesamten Text seriös beurteilt werden kann, ist auf Notenzuordnungen nur begrenzt Verlass – sie sind in erster Linie Hilfsmittel, um das Schreiben von Zeugnissen zu vereinfachen. Außerdem lebt und verändert sich Sprache mit den Sprechenden, sodass die Bedeutung einer Formulierung nicht hundertprozentig festgelegt werden kann.

Kein Wunder, dass Gerichte manchmal dieselbe Formulierung unterschiedlich einschätzen[3] und Fachbuchautoren derselben Formulierung unterschiedliche Noten zuordnen[4]. Es ist bis heute keine allgemein verbindliche Zeugnissprache entstanden.[5] Die Reformbemühungen der 1970er- und 1980er-Jahre haben die Probleme im Umgang mit Arbeitszeugnissen teilweise noch verschärft: Wegen der fehlenden Verbindlichkeit müssen sich Aussteller beim Schreiben und Empfänger beim Lesen von Zeugnissen ständig fragen, ob eine Formulierung wie z.B. "Besonders aufgrund seines höflichen Auftretens war er bei unseren Kunden schnell beliebt" nun als Klartext positiv oder als Bestandteil einer Benotungstabelle in einem renommierten Fachbuch (Note 5) sehr negativ zu verstehen ist.[6]

Mein Anliegen ist, dass ein Arbeitszeugnis immer überzeugt, egal ob es als Klartext oder als benotete Zeugnissprache gelesen wird. Wenn Kunden Zeugnisse von mir schreiben lassen, kombiniere ich – abhängig von den jeweiligen Anforderungen – frei formulierte Aussagen mit bekannten Bausteinen der Zeugnissprache. Auf diese Weise wird der Arbeitnehmer individuell beurteilt und es werden zugleich die Konventionen der Zeugnisschreibung und die Gepflogenheiten im jeweiligen Unternehmen (Verwendung bestimmter Zeugnis-Software oder Fachliteratur) eingehalten.

Was ich nicht leisten kann

Meine Dienstleistung stellt eine spezialisierte Sprachberatung dar, keine Rechtsberatung. Wenn Sie Rat hinsichtlich rechtlicher Ansprüche und ihrer Durchsetzung wünschen, empfehlen ich Ihnen gerne einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Kommentare

  1. Würde das Arbeitszeugnis diese Aufgabe nicht erfüllen, dann wäre es gesellschaftlich und wirtschaftlich nutzlos. Denn die ursprünglichen Aufgaben des Zeugnisses, abhängig Beschäftigte zu disziplinieren und (polizeilich) zu kontrollieren, sind heute kaum noch relevant. Eine wirksame "Bestrafung" eines Arbeitnehmers durch ein schlechtes Zeugnis ist rechtlich nur noch sehr begrenzt durchsetzbar. Und die Kontrolle erfolgt durch andere Instrumente wie Führungszeugnis, Melderegister und Personalausweis. Heute sind Arbeitszeugnisse – ähnlich wie Empfehlungsschreiben (Letters of Reference) im englischen Sprachraum – primär Werbe- und Auswahlinstrumente, die Kompetenzen und Ergebnisse des Zeugnisinhabers "bezeugen". Auch die Probleme im deutschen und englischen Sprachraum ähneln sich: Unternehmen profitieren von zuverlässigen Zeugnissen bzw. Employee References, stellen diese aber selbst nicht gerne aus.

  2. 1976 veröffentlichten Gunter Presch und Klaus Gloy im Rahmen einer linguistischen Analyse von Arbeitszeugnissen eine Liste mit Formulierungen, die dort entweder als Geheimcodes entschlüsselt werden oder in einer Skala mit Schulnoten gleichgesetzt werden. Ziel von Presch und Gloy war, dieses "Herrschaftswissen", welches ihrer Ansicht nach zur "exklusiven Kommunikation" zwischen Unternehmen eingesetzt wurde, öffentlich zu machen und damit Arbeitnehmern die Teilnahme an diesem Kommunikationsprozess zu ermöglichen.

    Diese Liste, die bis heute die Grundlage für die Notenzuordnungen in den diversen Fachbüchern bildet, war die Initialzündung für eine jahrelange öffentliche Debatte über das Schreiben von Arbeitszeugnissen. In dieser Debatte entwickelte sich im Zusammenspiel von Linguisten, Fachbuchautoren und Gerichtsentscheidungen die Praxis, Zeugnis-Formulierungen gemäß einer Schulnoten-Skala sprachlich abzustufen.

    Besonders gefördert wurde die Systematisierung der Zeugnissprache durch die Publikation "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" von Arnulf Weuster und Brigitte Scheer. 1989 in erster Auflage erschienen, ist dieses Buch bis heute das Standardwerk zur Zeugnisschreibung. Ebenfalls großen Einfluss auf die Praxis der Zeugnisschreibung hatten diverse Urteile des LAG Hamm unter dem vorsitzenden Richter Ernst-Dieter Berscheid aus den Jahren 1991 bis 2000, welche ebenfalls von einem Streben nach Systematik und Transparenz geprägt sind.

    Quellen zu diesem Themenkomplex: A. Gunter Presch u. Klaus Gloy: "Exklusive Kommunikation: Verschlüsselte Formulierungen in Arbeitszeugnissen". In: Sprachnormen II. Hg. Gunter Presch; Klaus Gloy. Stuttgart: poblemata frommann-holzboog, 1977. B. Barbara Huesmann: "Arbeitszeugnisse aus personalpolitischer Perspektive". Wiesbaden: Gabler Verlag, 2008. Insbesondere S. 68-69 und S. 79-81.


  3. Ein Beispiel ist die Formulierung "kennen gelernt" in Verbindung mit einer Beurteilung, z.B. "Wir lernten sie als kompetente Mitarbeiterin kennen". Laut Urteil des LAG Hamm vom 28.03.2000 (4 Sa 648/99) drückt die Formulierung "kennen gelernt" im Arbeitszeugnis "stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus", in diesem Fall also Inkompetenz. Dieses Urteil hat die Zeugnisschreibung beeinflusst: in vielen Fachbüchern und Softwaretools werden entsprechende Formulierungen mit sehr negativen Beurteilungen gleichgesetzt. Das BAG hat allerdings mit seinem Urteil vom 15.11.2011 (9 AZR 386/10) versucht, diesen Spuk zu beenden, indem es gegenteilig entschied: "Mit der Wendung 'kennen gelernt' bringt der Arbeitgeber nicht zum Ausdruck, dass die im Zusammenhang angeführten Eigenschaften tatsächlich nicht vorliegen."

  4. Ein Beispiel ist die Diskussion um die Leistungszusammenfassung "zu unserer vollsten Zufriedenheit" (ohne "stets"). Diese wird in der Fachliteratur überwiegend als "sehr gute bis gute Beurteilung" (Schulnote 1-2) verstanden. Die Autoren Huber/Müller hielten in ihrem auflagenstarken Fachbuch "Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis" aber dagegen und begründeten ausführlich, warum es sich hier ihrer Meinung nach um eine lediglich "gute bis befriedigende" Leistungszusammenfassung handelt. Derartige Meinungsverschiedenheiten von Fachautoren verursachen in der Praxis Verunsicherung und Streit und führen den Versuch, das Schreiben von Zeugnissen zu systematisieren, ad absurdum. (Siehe Weuster/Scheer: "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen". 14. Auflage. Stuttgart u.a., Boorberg Verlag 2019. S. 120. Sowie Huber/Müller, "Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis". 12. Auflage. Freiburg u.a., Haufe Verlag 2009. S. 70.)

  5. Das ist nicht nur meine Meinung. Selbst Weuster/Scheer, die sich seit über 25 Jahren um eine Systematisierung der Zeugnisschreibung bemühen, bestätigen dies: "Es gibt bislang keine einheitliche, allgemein bekannte Zeugnissprache. Für Zeugnisse gilt, wie übrigens für alle Texte, Mehrfachinterpretierbarkeit (nicht: Interpretationsbeliebigkeit). Untersuchungen zur Zeugnisanalyse zeigen, dass bei einem vorgegebenen Zeugnis nahezu jede Zeugnisaussage von den verschiedenen Analytikern als unklar, positiv, neutral oder als negativ beurteilt wird. Das Gesamturteil reicht beim gleichen Zeugnis über mehrere Notenstufen." Siehe Weuster/Scheer: "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen". 14. Auflage. S. 181.

  6. Siehe Weuster/Scheer: "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen". 14. Auflage. S. 402.