Das Verfassen eines Arbeitszeugnisses für Auszubildende und Praktikanten erfordert besondere Sorgfalt. Obwohl diese Zeugnisse oft kürzer sind als reguläre Arbeitszeugnisse, spielen sie eine entscheidende Rolle für die berufliche Zukunft junger Menschen. Sie geben nicht nur Auskunft über die erlernten Fähigkeiten, sondern auch über die persönlichen Stärken, Potenziale und das Verhalten während der Ausbildung oder des Praktikums.
Der rechtliche Rahmen: Was ist zu beachten?
Sowohl für Auszubildende als auch für Praktikanten gelten bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausstellung von Zeugnissen. Grundsätzlich haben alle Auszubildenden nach § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) Anspruch auf ein Zeugnis. Praktikanten haben ebenfalls einen Anspruch, sofern dieser vertraglich geregelt ist oder das Praktikum eine bestimmte Dauer überschreitet.
Ein Arbeitszeugnis muss immer wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein, sodass der weitere berufliche Weg nicht unnötig erschwert wird. Zudem muss das Zeugnis den rechtlichen Anforderungen entsprechen, indem es bestimmte Inhalte abdeckt, darunter die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, die Aufgabenbereiche und eine Leistungs- sowie Verhaltensbewertung.
Wichtige rechtliche Aspekte: Das Zeugnis muss schriftlich vorliegen und eigenhändig vom Arbeitgeber unterschrieben sein. Es darf keine versteckten negativen Botschaften („Geheimcode“) enthalten, die den Auszubildenden oder Praktikanten benachteiligen. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, ohne die Wahrheit zu verfälschen.
Struktur eines Zeugnisses für Auszubildende und Praktikanten
Ein gutes Arbeitszeugnis folgt einer klaren Struktur, die den Leser schnell und übersichtlich über die wichtigsten Punkte informiert. Auch für Auszubildende und Praktikanten hat sich eine weitgehend standardisierte Form entwickelt, die die folgende Gliederung umfasst:
Überschrift: „Zeugnis“ (auch „Ausbildungszeugnis“) oder „Praktikumszeugnis“
Einleitung: Angaben zu Name, Geburtsdatum und Zeitraum des Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnisses.
Tätigkeitsbeschreibung: Zusammenfassende Beschreibung der wesentlichen Aufgaben und Tätigkeiten, die der Auszubildende oder Praktikant ausgeführt hat.
Leistungsbeurteilung: Bewertung des Fachwissens bzw. des Wissenserwerbs, der Befähigung, der Bereitschaft, der Lern- und Arbeitsweise und der erzielten Ergebnisse bzw. Erfolge sowie zusammenfassende Leistungsbeurteilung (Gesamtnote).
Verhaltensbeurteilung: Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und ggf. Kunden.
Schlussformel: Abschließende Worte, die Dank, Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die Zukunft beinhalten können.
Ein kurzes und einfaches Beispiel für den Aufbau eines Ausbildungszeugnisses mit der Note „gut“ sehen Sie in der rechten Spalte.
Leistungs- und Verhaltensbeurteilung: Die richtige Formulierung
Bei der Bewertung der Leistung und des Verhaltens ist es wichtig, klare und gleichzeitig wohlwollende Formulierungen zu wählen. Die Leistung des Auszubildenden oder Praktikanten sollte in Relation zu seiner Ausbildungszeit oder seinen Erfahrungen im Praktikum bewertet werden. Da diese Tätigkeiten oft die ersten beruflichen Erfahrungen sind, ist es von Vorteil, Stärken hervorzuheben.
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung (Gesamtnote): Die zusammenfassende Leistungsbeurteilung vermittelt dem Zeugnisleser auf einen Blick eine Gesamtnote. Häufig wird dafür die sogenannte Zufriedenheitsformel verwendet, die traditionell wie folgt oder ähnlich abgestuft ist:
Sehr gut: „Er/Sie hat seine/ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.“
Gut: „Er/Sie hat seine/ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“
Befriedigend: „Er/Sie hat seine/ihre Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
Ausreichend: „Er/Sie hat seine/ihre Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.“
Zusammenfassende Verhaltensbeurteilung: Die Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden ist traditionell wie folgt oder ähnlich abgestuft:
Sehr gut: „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich.“
Gut: „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.“
Befriedigend: „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei.“
Ausreichend: „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war zufriedenstellend.“
Im Idealfall enthält ein positives Zeugnis aber nicht nur die kurze, zusammenfassende Verhaltensbeurteilung, sondern bescheinigt auch Softskills, also für den Ausbildungsberuf relevante soziale Kompetenzen.
Die Schlussformel: Dank und Zukunftswünsche
Die Schlussformel eines Zeugnisses hinterlässt einen bleibenden Eindruck und sollte daher wohlüberlegt sein. Hier bietet sich die Gelegenheit, die Wertschätzung für den geleisteten Beitrag des Auszubildenden oder Praktikanten auszudrücken und ihm für seine Zukunft alles Gute zu wünschen. Bei der Formulierung gibt es je nach Bewertung Unterschiede.
Positive Schlussformel: „Wir danken Frau/Herrn [Name] für die stets sehr gute Zusammenarbeit und bedauern, dass sie/er unser Unternehmen verlässt. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir ihr/ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
Neutralere Schlussformel: „Wir danken Frau/Herrn [Name] für die geleistete Arbeit und wünschen ihr/ihm auf dem weiteren beruflichen Weg viel Erfolg und alles Gute.“
Wichtig ist, dass die Schlussformel den Gesamteindruck des Zeugnisses abrundet und keine versteckten negativen Hinweise enthält, die das berufliche Fortkommen des Zeugnisempfängers beeinträchtigen könnten.
Das Zeugnis als wichtiger Meilenstein
Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur rechtlichen Anforderungen entsprechen, sondern sollte auch das Engagement und die Lernfortschritte des jungen Mitarbeiters fair bewerten. Mit der richtigen Struktur und gut überlegten Formulierungen können Sie ein Zeugnis erstellen, das den ehemaligen Auszubildenden oder Praktikanten unterstützt und ihm den Einstieg ins Berufsleben erleichtert.